Nach Verabschiedung dieser Satzung durch die Mitgliederversammlung werden der 1. Vorsitzende und drei weitere Vorstandsmitglieder für jeweils vier Jahre gewählt. Der 2. Vorsitzende und zwei weitere Vorstandsmitglieder werden jeweils erstmalig für lediglich zwei Jahre gewählt.
Diese Satzung tritt am Tage der die Satzungsänderung beschließenden Mitgliederversammlung in Kraft. Die Satzung vom 16. März 1961 tritt gleichzeitig außer Kraft.
24782 Büdelsdorf, den 8. Juni 1998